Dienstreisekasko-Versicherung
Für alle Personen, welche mit ihrem Privat-Kfz Geschäftsreisen, Botengänge oder dienstliche Fahrten vornehmen.
Versichert ist das auf den Mitarbeiter eines Unternehmens privat zugelassene Kraftfahrzeug.
Es gilt die Kasko-Versicherung für das Fahrzeug selbst vereinbart. Hier ist zu unterscheiden zwischen:
Schäden die der Fahrzeughalter bzw. Fahrer vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt, sind nicht versichert.
Schäden an Sachen, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug transportieren.
Der Versicherer ersetzt in der Kasko-Versicherung die Reparaturkosten für das versicherte Fahrzeug. Diese dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
In der Regel werden diese Werte durch einen Gutachter bestimmt.
Der Versicherungsschutz gilt für das versicherte Fahrzeug innerhalb Europas.
Bei der Kasko-Versicherung gilt das Fahrzeug versichert.
Eine Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung ist zu empfehlen.
Sofern mit dem Fahrzeug weitere Sachen oder Güter transportiert werden, sollte eine Transport-Versicherung vereinbart werden.
Sie haben Fragen zur Dienstreisekasko-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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