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Über eine Million Schul- und Schulwegunfälle

29.04.2024

Insgesamt ereigneten sich 2023 über 1,11 Millionen Unfälle im Rahmen eines Kindergartenaufenthalts, der Schulbildung oder des Studiums, bei dem sich mindestens ein Kindergartenkind, Schüler oder Student verletzt hat. Das waren über drei Prozent mehr als im Vorjahr. Zwar besteht für derartige Unfälle, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, ein gesetzlicher Unfallschutz, allerdings reichen die Leistungen insbesondere bei unfallbedingter Invalidität in der Regel nicht aus, um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen.

Nach der vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es letztes Jahr über 1,11 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle und damit 3,2 Prozent mehr als 2022. Darunter zählen in der DGUV-Statistik nicht nur Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Schule, sondern auch Unfälle während des Aufenthaltes dort, bei denen mindestens ein Schulkind oder ein Student so schwer verletzt wurde, dass eine ärztliche Behandlung notwendig war.

Als Schule gelten neben den allgemeinbildenden Schulen auch Bildungseinrichtungen wie Berufsschulen, (Fach-)Hochschulen und Universitäten. Bei den Schul- und Schulwegunfällen werden laut DGUV zudem Unfälle im sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Tageseinrichtung wie Kindergarten, Krippe oder Hort hinzugerechnet, bei denen ein Kind verletzt wurde und deswegen eine Arztbehandlung erforderlich war.

Mehr Schul- und mehr Schulwegunfälle

Konkret ereigneten sich 2023 knapp über eine Millionen Unfälle während des Besuchs einer Tageseinrichtung, wie Kindergarten, Schule, (Fach-)Hochschule oder Universität. Das sind 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2022.

Über 91.460 Unfälle und damit 3,1 Prozent weniger als 2022 ereigneten sich letztes Jahr auf dem Hin- oder Rückweg von zu Hause zur Tages- oder Bildungseinrichtung. 2023 kamen 31 Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten bei Schulunfällen und Schulwegunfällen ums Leben.

Zwar stehen ein Kindergartenkind, ein Schüler oder ein Student bei einem meldepflichtigen Schul- oder Schulwegunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist diesbezüglich die finanzielle Absicherung durch die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung oft nicht ausreichend.

Höhe der gesetzlichen Unfallrente für ein Kind

Kommt es zum Beispiel aufgrund eines gesetzlich unfallversicherten Schul- oder Schulwegunfalles zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Umfang der Erwerbsminderung eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel eines je nach Alter des Kindes vorgegebenen Mindest-Jahresarbeitsverdienstes (Mindest-JAV).

Ein unter sechsjähriges Kind erhält in Westdeutschland bei einer dauerhaften 100-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen versicherten Unfall maximal eine monatliche gesetzliche Unfallrente von aktuell 589,17 Euro in West- und 577,50 Euro in Ostdeutschland. Bei einem sechs- bis 14-Jährigen beläuft sich die Vollrente in den alten Bundesländern auf 785,56 Euro und in Ostdeutschland auf 770,00 Euro.

Ist ein Kind zwischen 15 und unter 18 Jahre alt, beträgt die Vollrente in Westdeutschland 942,67 Euro und in den neuen Bundesländern 924,00 Euro, sofern das verunglückte Kind nicht bereits einen Jahresverdienst hatte, der über der Mindest-JAV liegt. Schüler und Studenten ab 18 bis unter 25 Jahren können, sofern ihr bisheriges Einkommen nicht über dem Mindest-JAV lag, mit einer Vollrente von 1.414,00 Euro in West- und 1.386,00 Euro in Ostdeutschland rechnen.

Bei den 25- bis unter 30-jährigen Schüler und Studenten beträgt die Vollrente 1.767,50 Euro in West- und 1.732,50 Euro in Ostdeutschland. Ist ein 17-Jähriger nicht zu 100 Prozent, sondern zu 50 Prozent erwerbsgemindert, beträgt die Verletztenrente in Westdeutschland zum Beispiel 471,34 Euro und in Ostdeutschland 462,00 Euro.

Hohe Einkommensdifferenz möglich

„Bei jüngeren Berechtigten wird der Mindest-JAV bei Erreichen der genannten weiteren Altersstufen jeweils neu festgesetzt“, wie die DGUV betont. Damit steigt die Verletztenrente je nach aktuellem Alter an, wenn sich der versicherte Unfall vor dem 30. Lebensjahr ereignete und das Einkommen des Verunfallten damals unter der Mindest-JAV lag.

Ab dem 30. Lebensjahr erhalten somit Betroffene, die vor dem 30. Geburtstag verunfallten, eine Unfallrente von 2.356,67 Euro in West- und 2.310,00 Euro in Ostdeutschland, wenn diese sich nach dem Mindest-JAV richtet – bei einer vorliegenden Hochschul- oder Fachhochschulreife sind es 20 Prozent mehr.

Zum Vergleich: Das Durchschnitts-Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers ist deutlich höher. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verdiente im April 2023 ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Schnitt in den alten Bundesländern rund 4.323 Euro ohne Sonderzahlungen. Das entspricht je nach Steuerklasse, anrechenbaren Kinderfreibetrag, Krankenkasse und anderen Kriterien einem Nettoeinkommen zwischen 2.800 Euro und 3.150 Euro.

Die Einkommensdifferenz zur gesetzlichen Unfallrente für Betroffene, die als Kind verunfallt sind, gegenüber einem Vollzeitbeschäftigten, kann im Erwachsenenalter damit enorm hoch sein.

Umfassend finanziell abgesichert

Besonders hoch ist die Lücke der gesetzlichen Absicherung bei Freizeitunfällen und Unfällen während einer privaten Tätigkeit, denn für solche Unfälle besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen an, um einen unzureichenden oder fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Eine private Unfallversicherung leistet zum Beispiel bei Eintreten des Versicherungsfalls, egal wann und wo sich der Unfall ereignet hat.

Die Höhe der mit einer solchen Police versicherbaren Invaliditätsleistungen, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, ist individuell frei wählbar. Mit diesem Geld lassen sich beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen zahlen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern.

Zudem gibt es Versicherungslösungen, die nicht nur bei einer unfallbedingten, sondern auch bei einer krankheitsbedingten Invalidität, Erwerbsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit eines Kindes eine lebenslange Rentenzahlung bieten.

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